- Vorvermächtnis
Vorvermächtnis, s.v.w. Vorausvermächtnis (s.d.); auch ein Vermächtnis, bei welchem der Bedachte den vermachten Gegenstand nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt behalten darf, um ihn dann einem andern (Nachvermächtnisnehmer) zu übergeben.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.